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Die Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (Batterieverordnung – BattV vom 27. März 1998) ist seit 1. Oktober 1998 in Kraft.

Handel und Hersteller sind demnach zur Rücknahme gebrauchter Starterbatterien verpflichtet.
Andererseits ist der private Endverbraucher ebenfalls gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Starterbatterien zurückzugeben.

Am einfachsten ist es, beim Kauf einer neuen Starterbatterie die gebrauchte gleichzeitig zurückzugeben.
Beim Kauf der Starterbatterie ohne Rückgabe einer gebrauchten
ist ein Pfand von EUR 7,50 (incl. Mwst.)
zu hinterlegen, welches bei Rückgabe einer gebrauchten Starterbatterie wieder erstattet wird.
Auch ohne Neukauf können Starterbatterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle unentgeltllich zurückgegeben werden.
Starterbatterien sind mit dem durchgestrichenen Rollcontainer und dem Symbol "Pb" (enthält Blei) gekennzeichnet und dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.


Das Unternehmen MOLL hat sich seit jeher zur Verantwortung von Rücknahme und Verwertung seiner Batterie-Produkte bekannt. MOLL-Batterien sind schon seit langer Zeit mit der entsprechenden Kennzeichnung, einschließlich dem Recycling-Symbol versehen.

Der Umwelt zuliebe fertigt MOLL immer nach neuesten Standards, alle Resourcen werden verantwortungsvoll und ökologisch genutzt.