Störfallinformationen

Welcher Bereich in unserem Werk ist entsprechend der Störfallverordnung relevant?


Dies betrifft die Herstellung und Lagerung von Bleistaub, welcher aus Bleioxid und metallischem Blei besteht. Der Bleistaub wird für die Herstellung der aktiven Masse benötigt, die für den Aufbau der Elektroden in den Batteriezellen erforderlich ist.



  • Bleistaubmühle, in der aus Bleibolzen der Bleistaub hergestellt wird

  • Staubsilo zur Lagerung von Bleistaub mit einem Bleioxidanteil von ca. 72%

  • Filteranlagen mit Bleistaub mit einem Bleioxidanteil von ca. 72%

  • Die bleihaltigen Verbindungen sind als umweltgefährlich bzw. wassergefährdend eingestuft (H 400: sehr giftig für Wasserorganismen / H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung).


Störfälle und mögliche Auswirkungen


Ein Störfall ist eine Abweichung vom bestimmungsgemäßen Betrieb, bei der ein Stoff nach Störfallverordnung durch Ereignisse, wie größere Emissionen (Stofffreisetzung), Brände oder Explosionen, sofort oder später eine ernste Gefahr hervorruft (Bedrohung der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Schädigung der Umwelt, von Kultur- oder sonstigen Sachgütern).


Nicht jede Störung ist ein Störfall im Sinne der Störfallverordnung.


Sollte es trotz aller Sicherheitsvorkehrungen zu einem Störfall kommen, so sind folgende Szenarien möglich:



  • Brand und Explosion nach Freisetzung entzündbarer Flüssigkeiten oder Gase

  • Bildung und Freisetzung gefährlicher Stoffe infolge von Bränden oder thermischer Zersetzung


Abhängig von Art und Schwere des Ereignisses sind folgende Auswirkungen denkbar:



  • Auftreten von Wärmestrahlung im Brandfall

  • Ausbreitung gefährlicher Stoffen über die Luft

  • Eintrag gefährlicher Stoffe in den Boden und das Grundwasser


Folglich können Störfälle neben Sach- und Umweltschäden auch zur gesundheitlichen Beeinträchtigung bei Menschen führen. Aufgrund bewerteter Szenarien gehen wir allerdings davon aus, dass die bei einem Ereignis freigesetzten Stoffe innerhalb der Werksgrenzen verbleiben.


Name und Anschrift des Betreibers:


MOLL Batterien GmbH
Angerstraße 50
96231 Bad Staffelstein


Vor Ort Besichtigung und weitere Informationen


Die erforderliche Anzeige gemäß § 7 Absatz 1 der Störfallverordnung wurde dem Landratsamt Lichtenfels vorgelegt.
Die letzte Vor Ort Besichtigung der zuständigen Aufsichtsbehörde fand am 27.09.2023 statt.


Ausführlichere Informationen zur vor Ort Besichtigung können bei der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Anfrage eingeholt werden:


Landratsamt Lichtenfels
Kronacher Str. 28-30
96215 Lichtenfels
Telefon: 09571 18-0


 


Verhalten im Notfall


 


Wie erfolgt die Alarmierung und Information?



  • Lautsprecherdurchsagen (Polizei, Feuerwehr)

  • Sirenenwarnung

  • Rundfunkdurchsagen in regionalen Radiosendern

  • Informationen von lokalen Fernsehsendern


Was sind Hinweise auf mögliche Gefahren?



  • Sichtbarer Rauch oder Feuer

  • Sichtbare Staubwolke


Was ist zu tun?



  • Bewahren Sie Ruhe und Besonnenheit

  • Schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen in Wohnungen oder Kraftfahrzeugen ab

  • Holen Sie Personen, die sich im Freien aufhalten, ins Haus

  • Helfen Sie Kindern, Behinderten und älteren Menschen

  • Bleiben Sie dem Unfallort fern

  • Vermeiden Sie das Einatmen und den Kontakt mit Stäuben


Was ist als Weiteres zu tun?



  • Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen der Behörden wie Polizei oder Feuerwehr

  • Den Weisungen der Polizei und der Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten

  • Schalten Sie das Radiogerät ein und achten Sie auf eventuelle Durchsagen


Auf keinen Fall sollten Sie:



  • Unnötig telefonieren – die Leitungen werden von den Einsatzkräften benötigt

  • Verlassen Sie nicht unaufgefordert das Haus. Warten Sie ab, bis eine gesicherte Entwarnung vorliegt


Unser Faltblatt mit allen Informationen zum Ausdrucken finden Sie hier.

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